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Die Brautwerbung und Verlobung

In der Erzählung aus den Tausendundein Nächten beginnt die Schilderung mit der Brautwerbung des Sultans um die Tochter seines Wesirs Schems ed-Dîn. Der Sultan wird jedoch von dem Wesir abgewiesen, da dieser entsprechend dem arabischen Heiratsideal seine Tochter mit dem Sohn seines Bruders verheiraten möchte. Erzürnt über die Abweisung ordnet der Sultan die Vermählung der Wesirstochter mit dem letzten seiner Stallknechte an, einem Mann, der auf Brust und Rücken bucklig ist. Hier wird deutlich, daß nach islamischem Recht der Ehevertrag gegen den Willen der Braut und in ihrer Abwesenheit abgeschlossen werden kann. Obwohl im neuen algerischen Familienrecht die Frau nun das Recht hat, ihren Willen gegen eine Verheiratung beim Abschluß des Vertrages dem Kadi kundzutun, ist ihr das weiterhin kaum möglich, da nach wie vor die Sitte besteht, den Heiratsvertrag mit dem Vormund der Frau (in der Regel ihr Vater) in ihrer Abwesenheit abzuschließen. In Tunesien hingegen, dem Maghrebland, in dem das Familienrecht dem europäischen weitestgehend angeglichen wurde, müssen beide Ehepartner vor dem Standesbeamten erscheinen und ihrem Einverständnis zur Ehe Ausdruck geben.

Trotzdem geschieht es noch recht häufig, daß sich das Brautpaar vor dem Abschluß des Heiratsvertrages noch nie gesehen hat. In einer Gesellschaft, in der es Tradition ist, daß die Menschen nach Geschlechtern getrennt leben und ein Mann meist keine Frauen außerhalb seiner Familie kennt, ist es verständlich, daß es immer noch sehr oft die Mütter sind, die sich für ihre Kinder den passenden Ehepartner suchen.

Daß sich das Paar vor der Heirat nicht kennt, muß sich aber nicht nachteilig auf die ehelichen Beziehungen auswirken. Soziologische Untersuchungen zeigten, daß diese nach altem Brauch “arrangierten Ehen” größere Chancen haben, harmonisch zu verlaufen, als die “Liebesheiraten”, die seit etwa zwei Jahrzehnten immer häufiger werden, da sich die Möglichkeiten des Kennenlernens für beide Geschlechter (z.B. während des Schul- und Universitätsbesuches oder am Arbeitsplatz) vervielfältigt haben. Denn durch den Umstand, daß das junge Paar wegen der großen Wohnungsnot zumeist im Elternhaus des Mannes lebt, hat die junge Frau – früher wie heute – nach der Hochzeit viel mehr Kontakt zur Schwiegermutter als zu ihrem Ehemann. Die Aufteilung der Gesellschaft in eine separate Frauen- und Männerwelt bringt es mit sich, daß die junge Ehefrau die meiste Zeit zusammen mit den Frauen der Familie ihres Mannes verbringt. Zudem ist der Einfluß einer Mutter auf ihren Sohn in jedem Fall größer als der, den seine Frau auf ihn ausüben kann, weil das Prinzip der Achtung den absoluten Gehorsam gegenüber einem älteren Familienmitglied erfordert. Dadurch wird das gute Einvernehmen zwischen Schwiegermutter und -tochter unabdingbar für das Gelingen der Ehe.

Auch bei den sogenannten Liebesheiraten werden die traditionellen Formen der Brautwerbung gewahrt. In diesem Fall wird der junge Mann seine Mutter bitten, mit der Mutter seiner Auserwählten in Verhandlungen einzutreten. Wenn beide Mütter dem Ehewunsch ihrer Kinder nichts entgegensetzen, erreichen die Verhandlungen das offizielle Stadium und werden ab diesem Zeitpunkt von den Männern der beiden Familien fortgeführt. Die erfolgreiche Brautwerbung wird mit dem Ehevertrag abgeschlossen, der in beiden Häusern durch ein kleineres Fest besiegelt wird.

Nach dem Abschluß des Ehevertrages beginnen die Vorbereitungen für das eigentliche Hochzeitsfest. Diese Zeit entspricht unserer Verlobungszeit. Sie dauert in der Regel zwischen einem und anderthalb Jahren. Die Braut bereitet in dieser Zeit ihre Aussteuer vor. Sie besteht entsprechend den regionalen Traditionen aus gewebten und bestickten Decken sowie Kleidungsstücken.
Der Bräutigam darf nun seine Braut in ihrem Haus besuchen. Früher machten diese Besuche, möglichst unvorhergesehen, die Eltern. Dabei sollten die hausfraulichen Tugenden der jungen Frau getestet werden. Heute kommt der junge Mann in den Genuß all der Köstlichkeiten, die das junge Mädchen, natürlich mit Hilfe seiner Mutter, herstellt. Es werden wirklich keine Kosten und Anstrengungen gescheut, um die Eltern oder den jungen Mann von den Qualitäten seiner zukünftigen Frau zu überzeugen. Sind die Familien sehr liberal, darf der junge Mann am Nachmittag mit seiner Braut ausgehen.

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